Lenk- und Ruhezeiten
Regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten und sämtliche wöchentlichen Ruhezeiten von mindestens 45 Stunden, die als Ausgleich für zuvor gekürzte Ruhezeiten genommen werden, dürfen nicht in einem Fahrzeug, sondern müssen in einer geeigneten Unterkunft verbracht werden. Sämtliche Unterkunftskosten, die zur Erfüllung dieser Anforderung notwendig sind, müssen vom Arbeitgeber übernommen werden. Außerdem müssen Fahrer mindestens einmal alle 4 Wochen in ihr Heimatland oder in das Land ihres Arbeitgebers zurückkehren.
*In Kraft seit 20. August 2020